Familienzeit Pforzheim

Rahmenschutz- und Hygienekonzept zur Eindämmung der Corona-Pandemie


Gültig ab August 2021

Gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes BW ist die Durchführung von Angeboten für externe außerschulische Bildungsangebote zugelassen, wenn die Bedingungen der Hygienevorschriften und Abstandsregelungen eingehalten werden.
Alle Mitarbeitenden, Kursleitenden und Kursteilnehmer sind an die Einhaltung dieser Regelungen gebunden.


Goldene Familienzeit - Kurse finden nach folgenden Regeln statt:

  •  Eine verantwortliche Person für die Einhaltung des Schutzkonzeptes während der Veranstaltung ist zu benennen, die über das Schutzkonzept und seine Umsetzung bzw. besondere Vorkommnisse Auskunft geben kann


  •  Zu jedem Zeitpunkt Wahrung eines Abstands von 1,50 Meter zwischen allen Personen (das gilt auch für Genesene, Getestete und Geimpfte).


  •  Vor Beginn der Veranstaltung wird auf Hygiene- und Schutzkonzepte hingewiesen


  •  In geschlossenen Räumen ist durchgängig das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2 Maske erforderlich; im Freien kann darauf verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist.


  •  Hände werden vor Betreten der Räumlichkeiten gründlich gewaschen oder desinfiziert. Toiletten mit Seife und Einweghandtüchern sowie Hand-Desinfektionsmittel-Spender sind vorhanden.


  •  Alle 30 Minuten ist der Raum gut (für min. 5 Minuten/ Querlüftung) zu durchlüften.


  •  Teilnahmedokumentation aller Teilnehmenden an den Gemeindeveranstaltungen mit 4-wöchiger Aufbewahrungsfrist im Pfarramt (siehe Dokumentation der Teilnehmenden)


  •  Ein Betretungs-und Teilnahmeverbot gilt für Personen

    a) die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen (Quarantäne)

    b) die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen

    c) die weder eine medizinische Maske noch einen Atemschutz tragen, bei Inzidenzstufe 2 und höher:

    d) weder einen Test-, einen Impf- noch einen Genesenennachweis vorlegen können.

    e) Dies gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


  •  GGG-Nachweis gemäß vorzulegendem Nachweis müssen Teilnehmende

    a) seit mehr als 14 Tagen vollständig geimpft sein


    b) ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate
    alt ist, und vollständig genesen sein.

    c) innerhalb der letzten 24 Stunden durch einen von einer offiziellen Teststation bescheinigten            Schnelltest negativ auf COVID-19 getestet sein


    d) innerhalb der letzten 60 Stunden durch einen von der Schule bescheinigten Test negativ auf COVID-19 getestet sein (gilt nur für Schüler und Jugendliche, die am Präsenzunterricht teilnehmen und 2x wöchentlich getestet werden)


    e) es kann auch vor Ort vor Beginn der Veranstaltung ein Schnelltest unter Aufsicht gemacht werden     
  •  Eine verantwortliche Person für die Einlasskontrolle ist zu nennen und vorab zu unterweisen


  •  Die entsprechende Höchstzahl der Teilnehmenden ist einzuhalten. Diese variiert je nach Bestuhlungsform und Anzahl der Hausstände (Personen eines Hausstandes dürfen zusammensitzen), es gilt jedoch die Mindestabstände einzuhalten

    Gemeindesaal mit Bühne, Haselweg (148 m²)


    Gruppenraum Haselweg (61m²)


Reinigung:

  •  Der Raum wird jeweils nach Nutzung wie folgt gereinigt: Feuchte Reinigung der Berührungsflächen, Grundlüftung.


Information der Verantwortlichen:

  •  Die jeweils gültige Fassung dieses Dokuments wird den Gruppenleitungen / Verantwortlichen für das Schutzkonzept und Einlasskontrolle in schriftlicher Fassung ausgehändigt.


Name der Verantwortlichen für das Schutzkonzept: Xandra Fritzsche, Kursleitung,

Pforzheim, 20.08.2021

 

 

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